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In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg (627 Ks 18/23) wurde am 23.02.2024 die Beweisaufnahme geschlossen. Anschließend wurden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entgegengenommen.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit versuchtem Mord zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten zu verurteilten.
Die Verteidigung des Angeklagten beantragte für Fall 1 (Tatgeschehen in der Wohnung) einen Freispruch, für Fall 2 (Tatgeschehen vor dem Haus) wegen gefährlicher Körperverletzung eine Sanktion nach dem Jugendstrafrecht, die ins Ermessen des Gerichts gestellt wird.
Das Urteil soll am Freitag, den 08. März 2024, ab 09:45 Uhr verkündet werden.
Wichtiger Hinweis für Bildberichterstatter: Mit Rücksicht auf die Platzsituation im Sitzungssaal sind Bildaufnahmen im Saal vor Beginn der Sitzung nur im Rahmen einer Pool-Lösung mit einem TV-Kamerateam, einem Fotografen einer Nachrichtenagentur und einem weiteren Fotografen möglich. Interessierte Berichterstatter, die zur Übernahme der Pool-Führung bereit sind, melden sich bitte bis zu dem jeweiligen Sitzungstag vorausgehenden Werktag 14.00 Uhr, also bis 07. März, 14.00 Uhr, mit einem Hinweis zu den Abrufmöglichkeiten für konkurrierende Berichterstatter. Kommt eine Pool-Lösung nicht zustande, kommen Bildberichterstatter vor Ort nur in dem beschriebenen Umfang in der Reihenfolge ihres Erscheinens zum Zuge. Nach der Medienverfügung des Vorsitzenden sind Aufnahmen des Angeklagten vor einer Veröffentlichung so zu anonymisieren, dass die Gesichtszüge vollständig unkenntlich gemacht werden, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Zustimmung zu einer abweichenden Verfahrensweise erklärt.
Es handelt sich um das folgende Verfahren von der Presseliste der Staatsanwaltschaft:
„Mittwoch, den 24.01.2024, 09.30 Uhr m. Forts. * LG HH, Gr.StrfK. 27 * 390, Strafjustizgebäude * I. (20) * Versuchter Mord * 4161 Js 28/23 (627 Ks 18/23)
Der Angeklagte I. muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit versuchtem Mord vor der Großen Jugendkammer verantworten.
Am Abend des 04.09.2023 kam es in der Wohnung des Zeugen Ma. im Rahewinkel zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem Geschädigten M. und dem Angeklagten. Hierbei soll I. dem M. mit einer Eisenstange in das Gesicht, gegen die Schulter und die Hand geschlagen haben, wodurch jener eine Wunde über dem Jochbogen und Hämatome erlitt. Kurz nachdem beide getrennt wurden und die Wohnung jeweils verlassen hatten, soll I. mit einem Küchenmesser von hinten an den M. herangetreten sein und unvermittelt mehrfach auf diesen eingestochen haben. M. erlitt mehrere Stichverletzungen, darunter eine im linken Brustkorb, im Bauchraum sowie am Oberschenkel. Er wurde notoperiert und überlebte.
Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse des Heranwachsenden geboten ist (§ 109 Abs. 1 S. 5 JGG).“
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