Einigung zwischen Kulturbehörde und Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0

Einigung zwischen Kulturbehörde und Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0

Denkmalpflegeplan soll das Äußere des Ensembles Hamburg Bau ´78 schützen und weitreichende Planungssicherheit geben

Das Denkmalschutzamt hat im September 2022 das Ensemble der ehemaligen Bauausstellung Hamburg Bau ´78 in Poppenbüttel unter Schutz gestellt. Die Behörde für Kultur und Medien hat sich nun mit der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0 über den Rahmen eines Denkmalpflegeplans verständigt. Dieser soll jetzt unter Einbindung der Bürgerinitiative und in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt bis Ende des ersten Quartals 2025 durch ein externes Büro erstellt werden. Ziel ist es, das Äußere des Ensembles zu erhalten und für die Eigentümerinnen und Eigentümer der 221 Wohnhäuser klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Bürgerinitiative und Kulturbehörde sind sich im Kern einig, dass sich der Denkmalschutz grundsätzlich auf das Äußere der Gebäude erstreckt und das Innere der Gebäude nicht vom Denkmalschutz umfasst ist. Ebenso ist die Gestaltung der nicht einsehbaren privaten Gärten nicht Gegenstand des Denkmalpflegeplans. Zudem soll der Denkmalpflegeplan für energetische Sanierung sowie den Einsatz von Solaranlagen und Wärmepumpen weitere Möglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen beschreiben und die jeweils aktuelle Entwicklung bei Materialien und Technik berücksichtigen. Ziel des Denkmalpflegeplans ist es auch eine rasche Abstimmung bei der Beantragung denkmalrechtlicher Genehmigungen und der steuerlichen Absetzung der Maßnahmen am Gebäudeäußeren zu ermöglichen. Die verschiedenen Haustypen sollen durch eine Clusterung mit differenzierten Rahmenbedingungen im Denkmalpflegeplan berücksichtigt werden.

Die vollständige Vereinbarung zwischen Kulturbehörde und Bürgerinitiative finden Sie hier.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen ist es gelungen, den Rahmen für einen Denkmalpflegeplan abzustecken, der den Erhalt des Denkmalensembles sichert und zugleich den Eigentümerinnen und Eigentümern die gewünschte Planungssicherheit gibt und auch dazu beitragen wird, die Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch wenn der Denkmalpflegeplan nun im Detail gemeinsam erarbeitet wird, orientieren sich die denkmalrechtlichen Genehmigungen bereits jetzt an den Rahmen, der damit allen die notwendige Klarheit gibt. Ich bin dabei allen Beteiligten ausgesprochen dankbar, dass sie sich auf diesen Prozess eingelassen haben, der schlussendlich für alle zu einem guten Ergebnis geführt hat.“

Jörg Garske, Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0: „Mit der Freistellung der Innenräume und dem Schutz der äußeren Gestalt des Ensembles zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung haben wir die wesentlichen Ziele der Bürgerinitiative mit dem Anliegen der Denkmalschutzbehörde in Einklang gebracht. Dies gilt auch für die geplante Differenzierung der Schutzwürdigkeit und damit der denkmalrechtlichen Auflagen, welche über eine Clusterung der Haustypen vom Architektenhaus bis zum Fertighaus umgesetzt wird. Bei der konkreten Umsetzung der durch Senator Dr. Brosda gesetzten Rahmenbedingungen werden wir die Denkmalschutzbehörde in den kommenden zwölf Monaten konstruktiv begleiten.“


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