Dichtheitsprüfung: Pech für pflichtbewusste Eigentümer

Grundeigentümer-Verband Hamburg kritisiert das Prüfverhalten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

  • Hamburger Grundeigentümer müssen keinen Dichtheitsnachweis bei der Umweltbehörde einreichen.
  • Die Behörde prüft nur anlassbezogen, ob eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde.
  • Grundeigentümer-Verband Hamburg sieht pflichtbewusste Eigentümer im Nachteil

Hamburg, 26. Februar 2024. Hamburger Grundeigentümer sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, gegenüber der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nachzuweisen, dass ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft und gegebenenfalls saniert worden sind. Die Behörde prüft vielmehr nur anlassbezogen, ob ein sogenannter Dichtheitsnachweis vorliegt. Das ergab eine Rückfrage des Grundeigentümer-Verbandes bei der Umweltbehörde Hamburg.

„Die Vorgehensweise der Umweltbehörde ist ein Schlag ins Gesicht für alle pflichtbewussten Eigentümer, die unter Umständen mehrere tausend Euro für die Prüfung und Sanierung ihrer Abwasserleitungen ausgegeben haben“, kritisiert Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes. „Eigentümer zu etwas zu verpflichten, ohne anschließend aktiv zu überprüfen, ob sie der Verpflichtung auch tatsächlich nachgekommen sind, halten wir ehrlich gesagt für einen schlechten Scherz. Wenn es der Behörde offenbar nie wichtig war, dass private Abwasserleitungen überprüft und saniert werden, hätte sie eine solche Verpflichtung gar nicht erst aufstellen sollen“, sagt Flomm weiter.

In Hamburg ist für alle bebauten Grundstücke ein Dichtheitsnachweis erforderlich, unabhängig vom Alter der Gebäude. Alle Eigentümer mussten die Dichtheit der Entwässerungsanlage im Erdreich und unter der Sohle bis zum 31. Dezember 2020 nachweisen, wie es offiziell weiterhin auf www.hamburg.de heißt.

Grundsätzlich gilt für Wohngrundstücke: Der Dichtheitsnachweis ist wiederkehrend alle 25 Jahre, in Wasserschutzgebieten sogar alle zehn Jahre durchzuführen.


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